Mit unseren Angeboten bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und
zugleich unsere Dienste als Makler an.
Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür
übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das
Objekt im Augenblick des Zuganges dieser Offerte noch verfügbar
ist. Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich und geben Sie ohne
unser Einverständnis weder das Angebot noch Einzelheiten daraus
an Dritte weiter.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch
machen, z. B., wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer/ Vermieter
direkt in Verbindung setzen.
Vorkenntnis: Ist ein Objekt bereits von anderer Seite dem Empfänger
angeboten worden, ist er verpflichtet, dies innerhalb von fünf
Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe nicht fristgemäß,
so erkennt der Empfänger den Nachweis des anbietenden Maklers
an.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises
bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns
benannten Objektes zustande gekommen ist Mitursachlichkeit genügt.
Die höhe der Provision wird explizit bei den Objektbeschreibungen
angegeben.
Die angegebene Provision / Courtage wird erst fällig, wenn
ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst
wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken.
Der Makler ist am Vertragsabschluss, am Entwurf sowie der Ausfertigung
zu beteiligen. Der Makler ist uneingeschränkt berechtigt –auch
provisionspflichtig- für den anderen Vertragsteil tätig
zu sein.
Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen,
rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen
Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.
B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz-
oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages, Erwerb
aus Vergleichs- oder Konkursmasse, Erwerb einer Unternehmensbeteiligung
oder von Teilen des Unternehmens anstelle einer Vermietung oder
eines Verkaufs des Gesamtobjektes).
Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt
für alle Geschäftsverhandlungen mit Immobilien Moser und
gelten als verbindlich. Mit dem Empfang der Offerte treten die Geschäftsbedingungen
in Kraft. Anderweitige Regelungen müssen schriftlich fixiert
werden und bedürfen dem Einverständnis der Firma Immobilien
Moser.
Da wir uns bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen
müssen, haftet die Firma Immobilien Moser nicht für Schadenersatzansprüche,
die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen
des Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrages ergeben, sowie für Irrtümer
die sich auf Objektdaten beziehen.
Verträge, die über Fernkommunikationsmittel mündlich
mit der Firma Immobilien Moser geschlossen werden, bedürfen
grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung der Immobilien
Moser um in Kraft zu treten.
Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, auf für solche,
die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben, ist die
Stadt Bad Aibling. Für die Abwicklung des Vertrages gilt deutsches
Recht.
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